Verwendung von Chemikalien
Für die Verwendung von Chemikalien müssen zukünftig 3 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Stoff muss registriert sein
- Die Risiko-Management-Maßnahmen müssen vom Anwender eingehalten werden
- Die Anwendung muss im Registrierungsdossier enthalten sein
Die Akteure in der Lieferkette im Sinne von REACH
Das neue Chemikalienrecht betrifft alle Akteure in der Wertschöpfungskette:
- Der Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die einen Stoff durch ein chemisches Herstellungsverfahren oder durch Extraktion aus Naturstoffen produziert.
- Der Importeur ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die für die Einfuhr von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen in die EU verantwortlich ist.
- Der nachgeschaltete Anwender bezieht Stoffe und Zubereitungen und verarbeitet, formuliert oder verbraucht sie im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Aktivitäten oder ist Produzent eines Erzeugnisses.
- Der Alleinvertreter ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die die für einen nicht in der EU ansässigen Hersteller die Pflichten eines Importeurs übernimmt.
- Der Händler (auch Einzelhändler) ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung lagert und zur Abgabe an Dritte in den Verkehr bringt.