Zum Thema Erfüllung der REACH Gesetzgebung (REACH Compliance) hat Von Roll ein spezielles Team installiert, in dem Fachleute aus dem Bereich Gesundheit, Arbeitsschutz und Umweltweltschutz (HSE) aus den europäischen und nicht-europäischen Standorten mitarbeiten. Der Koordinator des Teams berichtet direkt an den zuständigen Konzern-Vorstand der Von Roll. In diesem REACH Compliance Team werden die notwendigen Maßnahmen abgestimmt und gesteuert.
Ansprechpartner für unsere Kunden ist die jeweilige Von Roll Gesellschaft, von der die Produkte bezogen werden. Zur Beantwortung spezieller Fragen ist eine E-Mail-Adresse eingerichtet worden. Dort werden die Anfragen gesichtet und intern an die zuständige Stelle weitergeleitet. E-Mail: reach@vonroll.com
Von Roll Gesellschaften mit Sitz innerhalb der EU
Die sich aus REACH ergebenden Verpflichtungen müssen von jeder rechtlich selbständigen Gesellschaft im jeweiligen Mitgliedsstaat erfüllt werden. Alle Von Roll Gesellschaften mit Sitz innerhalb der EU werden daher die notwendigen Vorregistrierungen und Registrierungen für die von ihnen hergestellten Produkte des Lieferprogramms selbst durchführen.
Von Roll Gesellschaften mit Sitz außerhalb der EU
Soweit Von Roll Gesellschaften Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse aus Nicht-EU Ländern in die EU liefert, erfüllt eine eigens zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft die Anforderungen für den Import und die notwendigen Registrierungen mit dem Status Alleinvertreter unter REACH. Die EU-Kunden werden damit zu nachgeschalteten Anwendern und können somit weiter direkt beliefert werden. In den vertraglichen Beziehungen ändert sich nichts.