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REACH - das neue Chemikalienrecht in der Europäischen Union
Die REACH Verordnung (http://ecb.jrc.it/legislation/) wurde mit Wirkung zum 1.6.2007 in Kraft gesetzt. Sie gilt seitdem einheitlich in den 27 EU-Mitgliedsstaaten, ab Mitte 2008 auch in Norwegen, Liechtenstein und Island.

Ziele von REACH sind:

  • Verbesserter Schutz von Mensch und Umwelt
  • Erhaltung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit er EU Industrie
  • Förderung des EU-Binnenmarkts durch einheitliche Standards
  • Integration in globale Projekte (GHS = Globally Harmonised System)
  • Erhöhte Transparenz für Verbraucher und Verwender von Chemikalien
  • Reduzierung von Tierversuchen
  • Einhaltung internationaler Verpflichtungen (WTO)

Grundprinzip: Keine Daten- kein Markt ! (No data - no market !)

Es dürfen zukünftig nur noch Chemikalien mit einem jährlichen Volumen von mehr als 1 Tonne hergestellt, verwendet oder importiert werden, zu denen bei der neugegründeten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entsprechende Daten zu Risiken, identifizierten Anwendungen und Risiko-Management-Maßnahmen in Form eines Registrierungsdossiers vorliegen.

Der Umfang der für die Registrierung erforderlichen Daten richtet sich gestaffelt nach der produzierten oder importierten Menge.

Für besonders besorgniserregende Stoffe erfolgt ein Zulassungsverfahren, aus dem auch Beschränkungen für die Verwendung von Stoffen bis hin zur Pflicht zur Substitution resultieren können.


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