Hersteller, Importeure und/oder nachgeschaltete Anwender
Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die für einen außerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person die Verpflichtungen eines Importeurs unter REACH für Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse übernimmt. Die Kunden des Nicht-EU Herstellers werden entsprechend informiert und können dann weiter direkt beliefert werden. Der Alleinvertreter muss über die notwendigen Kenntnisse zu dem registrierten Stoff und den gesetzlichen Anforderungen verfügen.
Verwendung eines Stoffes als solcher oder in einer Zubereitung, die durch einen Akteur der Lieferkette, einschließlich der eigenen Verwendung, beabsichtigt ist oder die ihm schriftlich von einem nachgeschalteten Anwender mitgeteilt wird und in dem diesem nachgeschalteten Anwender mitgeteilten Stoffsicherheitsbericht erfasst ist
Stoffe, die als karzinogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutschädigend) oder reproduktionstoxisch (fruchtschädigend) eingestuft sind
Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbericht
Gegenstand, bestehend aus einem oder mehreren Stoffen oder Zubereitungen, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Gestalt oder Oberfläche erhält, die in größerem Maße als seine chemische Zusammensetzung seine Endfunktion bestimmt. Ein Erzeugnis kann Stoffe enthalten, deren Freisetzung beabsichtigt ist. In diesem Fall besteht eine u. U. eine Registrierpflicht (soweit der Stoff nicht bereits von einem anderen Akteur der Lieferkette registriert wurde). Wenn besorgniserregende Stoffe mit mehr als 0,1 % bezogen auf das Gewicht in einem Erzeugnis enthalten sind, besteht eine Meldepflicht und die Pflicht zur Information des Verwenders.
Im Sinne des Arbeits- und Verbraucherschutzes der Aufnahmeweg einer Chemikalie (Inhalation, oral, dermal) beim Menschen. Umweltexposition bedeutet, dass Stoffe in die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden gelangen und die dort lebenden Organismen ihnen ausgesetzt sind. Das Expositionsszenario beschreibt detailliert und spezifisch für die jeweilige Anwendung eines Stoffes die Art, die Häufigkeit, die Dauer und sonstige Bedingungen der Exposition.
Hersteller von Zubereitungen (in der Regel flüssig, z.B. Lacke)
Von den Vereinten Nationen entwickeltes System zur weltweiten Harmonisierung von Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien. Die Vorschriften zu GHS werden mit übergangsfristen für Stoffe und Zubereitungen integrierter Bestandteil der REACH-Gesetzgebung.
eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in EU, die einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung und Erzeugnisse ohne jegliche Aktivitäten eines nachgeschalteten Anwenders lediglich lagert und zur Abgabe an Dritte in Verkehr bringt. Ein Händler kann keine Registrierung unter REACH durchführen. Ein Händler hat Pflichten zur Weitergabe von Informationen unter REACH.
eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die einen Stoff innerhalb der EU herstellt (durch ein chemisches Herstellverfahren oder Extraktion). Ein Hersteller hat, soweit keine Ausnahme vorliegt, die Pflicht zur Registrierung der von ihm hergestellten Stoffe.
eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, der Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse in das Zollgebiet der EU einführt. Wichtig im Zusammenhang mit REACH: Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der EU kann nicht Importeur sein.
eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, der kein Hersteller oder Importeur ist. Ein nachgeschalteter Anwender verwendet einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung in einer gewerblichen oder industriellen Anwendung. Die Verwendung bedeutet hierbei die Verarbeitung, die Formulierung, der Verbrauch, die Behandlung, die Umfüllung von einem Gebinde in ein anderes, die Mischung, die Produktion eines Erzeugnisses oder jeder sonstige Gebrauch. Händler und Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender.
Stoffe, die persistent (schwer abbaubar), bio-akkumulierend oder toxisch eingestuft sind.
ein nachgeschalteter Anwender, der ein Erzeugnis herstellt.
Ein chemisches Element oder seine Verbindungen in natürlicher Form oder hergestellt durch ein Herstellungsverfahren. Die Stoffdefinition schließt die zur Wahrung der Produktstabilität notwendigen Zusatzstoffe und herstellungsbedingte Verunreinigungen ein. Ausgenommen sind jedoch Lösemittel, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.
Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften ein besonderes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Hierzu gehören neben den CMR, vPvB und PBT-Stoffen auch die endokrinen Disruptoren und andere durch den Stand der Wissenschaft als bedenklich eingestufte Stoffe. Diese Stoffe unterliegen einer Zulassungspflicht und gegebenenfalls Einschränkungen in den Verwendungen.
sehr persistente und sehr bio-akkumulierende Stoffe
eine Mischung oder Lösung von zwei oder mehr Stoffen